WINTERREIFEN-PFLICHT

Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich. Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.Auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift. Verfügen Motorräder und Motorroller nicht über Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen, dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.

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